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Hautpilze (Dermatophyten) entwickeln sich in Haut und Haaren und verursachen Hautveränderungen, die oft als kreisrunde Rötungen und/oder kreisrunder Haarausfall erkennbar werden. Die entsprechende Erkrankung bezeichnet man als Dermatophytose. Sie gilt als eine der häufigsten infektiösen Hauterkrankungen bei Hunden und Katzen. Aber auch bei kleinen Heimtieren wie Meerschwein oder Ratte sind Hautpilze verbreitet. Hautpilze können darüber hinaus von Tieren auch auf den Menschen übertragen werden.
Hautpilz unter dem Mikroskop
Hautpilze werden durch winzig kleine, unsichtbare Teilchen übertragen. Diese Teilchen bestehen aus kleinen Haarteilen, die mit Pilzpartikeln besetzt sind. Diese verbreiten sich sehr leicht und können in der Umgebung unter optimalen Bedingungen über Jahre hinweg ansteckend bleiben.
Hund und Katze stecken sich also an, wenn sie mit einem betroffenen Tier in Kontakt kommen oder aber sich in einer Umgebung aufhalten, die mit Pilzsporen verunreinigt ist.
Hautpilzerkrankungen werden von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst, so gilt zum Beispiel:
Besteht der Verdacht auf eine Hautpilzerkrankung, muss dies von der Tierärztin/dem Tierarzt sicher abgeklärt werden. Am zuverlässigsten ist dabei eine Kombination verschiedener diagnostischer Möglichkeiten, z. B. Untersuchung des Tieres unter einer Speziallampe, mikroskopische Untersuchung von Haaren, Bebrütung einer Kultur im Labor.
Unter Umständen kann die Tierärztin/der Tierarzt in seiner Praxis sofort eine klare Diagnose stellen und direkt klären, ob es sich um einen Befall mit Hautpilzen handelt. Manchmal aber ist dies nicht möglich. In diesen Fällen müssen ergänzend Untersuchungen von Haut- und/oder Fellproben in einem spezialisierten Labor vorgenommen werden. Dafür werden Fell und/oder Hautproben eingesendet. Hierbei kann es einige Wochen dauern, bis endgültige Ergebnisse vorliegen.
Hat ein Tier Hautpilz muss es umgehend und konsequent behandelt werden. Die Behandlung muss konsequent fortgeführt werden, bis der Erfolg der Therapie durch Laboruntersuchungen gesichert ist. Die Behandlungsdauer beträgt damit mindestens 6-8 Wochen. Denn: Für die Überprüfung des Therapieerfolges wird in der Regel 4 Wochen nach Behandlungsbeginn eine Untersuchung im Labor eingeleitet, deren Ergebnis erst nach rund 3-4 weiteren Wochen vorliegt. Erst wenn diese Untersuchung bestätigt, dass das Tier geheilt ist, kann die Behandlung beendet werden. Nach weiteren 4 Wochen wird jedoch auch dann erneut eine Laboruntersuchung vorgenommen, um wirklich sicher zu gehen, dass das Tier geheilt ist. Grundsätzlich gilt: Erst wenn zwei Untersuchungen mit einem Abstand von 4 Wochen belegen, dass keine Hautpilze mehr vorliegen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. In Zuchten und Tierheimen oder bei wiederholten Rückfällen kann es sinnvoll sein, eine dritte Untersuchung als Endpunkt der Behandlung festzulegen.
Ebenso wichtig ist die Desinfektion und Behandlung des häuslichen Umfeldes. Mehr dazu im Kapitel “Desinfektion und Umgebungsbehandlung?”.
In Zuchten und Tierheimen lässt sich eine Hautpilzinfektion sehr schwer bekämpfen und stellt auch ein gesundheitliches Risiko für die Menschen dar, die mit den Tieren in Kontakt kommen. Die Mühen und Kosten für eine konsequente Behandlung und die Scheu, eine Hautpilzinfektion zuzugeben, sind oft mit dafür verantwortlich, dass die Behandlung nicht konsequent durchgeführt wird. Unter Umständen können auch eine Unterbrechung der Zucht und/oder der Verzicht auf Ausstellungen angeraten sein. Auch eine Impfung kommt in solchen Beständen in Betracht. Mehr dazu im Kapitel “Wie kann ich Hautpilz vorbeugen?”.
Der Kontakt mit einem (nicht offensichtlich) betroffenen Tier oder einer verunreinigten Umgebung stellt das größte Infektionsrisiko dar. Eine Ansteckung lässt sich also am besten vermeiden, indem man diesen Kontakt verhindert. Diese Maßnahme ist sehr einfach, aber nicht immer anwendbar, da nicht allen betroffenen Tieren der Befall mit Hautpilzen anzusehen ist. Besonders in Katzengruppen finden sich sehr häufig unauffällige Trägertiere. Bei hohem Risiko (z. B. Zuchten, Tierpension, Tierheim) ist eine Desinfektion von Räumen und Gegenständen (Näheres dazu weiter unten) unabhängig von offensichtlichen Hautpilzfällen 1 x wöchentlich empfohlen.
Ist ein Tier einer möglichen Ansteckung ausgesetzt, z. B. im Rahmen von Ausstellungen, bei Aufenthalt in Tierpension oder Tierheim, so sollten Haut und Fell der Tiere anschließend einmalig äußerlich behandelt werden, bevor sie in den Haushalt/die Zucht (zurück-)kommen und mit Menschen oder anderen Tieren Kontakt haben und diese anstecken können. Parallel sollte eine Desinfektion von Transportkorb, Decken, Halsbändern usw. vorgenommen werden, mit denen das Tier in dieser Zeit Kontakt hatte. Vorsorgend wird manchmal die Einnahme von Medikamenten gegen Hautpilze empfohlen: Dies jedoch hat sich in Studien als unwirksam erwiesen und kann nicht empfohlen werden.
In Zuchten sowie in Tierheimen stellt die Aufnahme eines (unmerklich) angesteckten Tieres in den Bestand das größte Infektionsrisiko dar. Es sollte daher stets eine Untersuchung auf einen Befall mit Hautpilzen erfolgen, auch wenn keine äußerlich erkennbaren Anzeichen dafür vorliegen. Bis zu einem sicheren Diagnoseergebnis bzw. einer abgeschlossenen Behandlung sollten die Tiere in Quarantäne bleiben. Ein Tier ohne äußerliche Anzeichen eines Hautpilzbefalls aber mit positivem Laborbefund ist als Trägertier einzustufen. Trägertiere sollten vor Aufnahme in den Bestand behandelt werden. Sie werden erst dann in den Bestand aufgenommen, wenn zwei Laboruntersuchungen im Abstand von 4 Wochen einen noch bestehenden Hautpilzbefall ausschließen.
In Deutschland sind drei Impfstoffe gegen bestimmte Hautpilze bei Hunden und Katzen zugelassen. Die Impfung schützt aber weder vor einer Ansteckung noch vor einer Erkrankung. Sie schützt das Tier nur in so weit, dass es erst erkrankt, wenn es stärker mit ansteckenden Hautpilzteilchen in Kontakt kommt. Außerdem sorgt die Impfung im Falle einer Erkrankung für eine weniger schwere Ausprägung der Krankheitsanzeichen. Auf Wunsch kann die Impfung daher in stark gefährdeten Beständen (z. B. Zuchten, Tierheimen) eingesetzt werden.
In der Umwelt vorhandene Hautpilzteilchen erhöhen das Risiko für eine Ansteckung, für Rückfälle und langwierige, teils sogar erfolglose Behandlungen. Daher sollte über die gesamte Dauer einer Behandlung parallel zur Gabe von Medikamenten ergänzend 1 x wöchentlich eine Desinfektion des Umfeldes vorgenommen werden.
Bleibt ein Therapieerfolg aus, können folgende Ursachen vorliegen:
Behandlungsmaßnahmen und Desinfektion wie Umgebungsbehandlung sollten kritisch geprüft werden. Das betroffene Tier sollte auf eventuell immunschwächende Krankheiten untersucht werden.
Entscheidend ist eine sorgfältige Reinigung durch Einweichen/Waschen mit geeigneten Desinfektionsmitteln. Zusätzlich hilft sorgfältiges Absaugen. Desinfiziert werden vom Tier genutzte Räume und Bereiche wie Liegeflächen, Möbelstücke, Transportkörbe, Böden und Auto. Ferner werden mit dem Tier in Kontakt gekommene Gegenstände wie Bürsten, Kämme, Halsbänder, Leinen und Spielzeuge desinfiziert.
Mittel der Wahl für die Desinfektion ist Chlorbleiche. Sie ist schnell wirksam (unter 2 Minuten), preiswert und umweltfreundlich. Chlorbleiche zerfällt bei Anwendung in Wasser, Sauerstoff und Kochsalz. In höheren Konzentrationen ist sie allerdings schleimhaut- und atemwegsreizend. Handelsübliche Bleiche ist in Drogerien und Supermärkten aber auch in Apotheken erhältlich. Beachtet werden muss eine ausreichende Einwirkzeit (2 bis 5 Minuten). Chlorbleiche ist ein Langzeitdesinfektionsmittel, d.h. auch nach 24 Stunden werden auf die inzwischen abgetrocknete Oberfläche auftreffende Hautpilzteilchen abgetötet, was besonders in Zuchten und Tierheimen große Vorteile hat.
Vor der Anwendung von Chlorbleiche sollte geprüft werden, ob diese für die zu desinfizierende Gegenstände, Materialien und Flächen geeignet ist. Dort wo Chlorbleiche ungeeignet ist, kann alternativ für die Desinfektion von Gegenständen und kleinen Flächen eine Lösung aus der Tierarztpraxis zur Desinfektion verwendet werden. Die empfohlenen Einwirkzeiten betragen bei glatten Oberflächen 20–30 Minuten, bei aufsaugenden Oberflächen 2–3 Stunden (bei Aufbringen mit ca. 30°C und Einwirken bei Raumtemperatur). Vom großflächigen Einsatz dieses Mittels sowie vom Einsatz von Verdampfern (Fogger), wie sie in anderen europäischen Ländern erhältlich sind, wird jedoch abgeraten.
Um sich selber vor einer Ansteckung mit Hautpilzen durch ein Haustier zu schützen, gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Immungeschwächte Personen wie Schwangere, ältere Menschen, PatientInnen mit HIV-Infektion, PatientInnen, bei denen eine Chemotherapie, Organtransplantation oder Behandlung einer Autoimmunerkrankung erfolgt. Menschen, deren Umstände/Verhalten zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen können, wie Babys und Kleinkinder, geistig behinderte Personen oder Menschen mit besonderen berufsbedingten Risiken (TierpflegerInnen, Tiermedizinische Fachangestellte, TierärztInnen).
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